Hilfsmittel mit HMV Nr.

Hilfsmittel mit HMV-Nummer – verordnungsfähig, erstattungsfähig, „lagom“ zuverlässig

HMV-gelistete Hilfsmittel geben Sicherheit in der Versorgung: Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis (GKV-Spitzenverband) geführt, erfüllen definierte Qualitätskriterien und können – bei medizinischer Notwendigkeit und genehmigtem Antrag – von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Auf dieser Seite finden Sie passgenaue Lösungen für Bad, WC, Transfer und Mobilisation – europäisch gefertigt, langlebig und praxistauglich für Home-Care, Pflegeeinrichtungen, Kliniken und die ambulante Reha.

Was „HMV-gelistet“ konkret bedeutet

HMV-Produkte besitzen eine HMV-Nummer und sind damit verordnungsfähig. Das erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Patient:innen, Ärzt:innen, Sanitätshaus/Leistungserbringer und Kostenträger. Ergebnis: klare Produktzuordnung, transparente Qualitätsanforderungen, planbare Kostenübernahme – und in der Praxis einfach mehr Sicherheit.

Unser HMV-Sortiment – schnell gefunden

Ob Baden & Duschen (z. B. Duschhocker/Duschsitze), Toilette & Hygiene (z. B. WC-Stützen, Dusch-Toilettenstühle) oder Halt & Aufrichten (z. B. Boden-Deckenstangen, Bett-Aufrichthilfen): Die Auswahl deckt typische Versorgungssituationen ab – von der Frühmobilisation bis zur Sturzprävention. Klare Produkttexte, eindeutige Varianten und gründliche Maßangaben erleichtern die Wahl; Zubehör und Ersatzteile halten den Betrieb dauerhaft stabil.

Kostenübernahme – der kurze Leitfaden

  1. Ärztliche Verordnung mit Indikation.

  2. Produktauswahl passend zu Körpermaß, Umgebung und Pflegeziel.

  3. Prüfung/Genehmigung durch den Kostenträger (gesetzliche Krankenkasse).

  4. Versorgung & Einweisung durch den Leistungserbringer.

  5. Nachjustieren/Service bei Bedarf – für eine dauerhaft sichere Nutzung.

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